Am Freitag, den 29. Oktober 2004 wurde der Verfassungsvertrag von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union unterzeichnet. Dieses Ereignis stellt einen weiteren historischen Meilenstein in der Geschichte des europäischen Aufbauwerks dar. Die feierliche Unterzeichnung bedeutet den formellen Abschluss der Arbeiten der Regierungskonferenz. Der Text ist in weiten Teilen das Ergebnis der Arbeiten des Konvents. Diese Arbeiten umfassen die Treffen des Konvents selbst, die Beiträge seiner elf Arbeitsgruppen zu den unterschiedlichsten politischen Themenbereichen, öffentliche Anhörungen und die Ergebnisse der Befragungen der Gesellschaft. Nachdem der Vertrag in Rom unterzeichnet wurde, beginnt nun die Phase der Ratifizierung durch die Mitgliedsländer, in Form eines parlamentarischen Verfahrens oder eines Referendums.