Transparenter Dialog
Dem Bureau of European Policy Advisers (BEPA) zufolge bedeutet Transparenz, dass „dass jeder das Recht haben sollte, zu jeder Zeit zu wissen, wer die Dialogpartner und welches die Ziele und Ergebnisse des Dialogs sind" . Um die Transparenz zu fördern, veröffentlicht das BEPA die Teilnehmerlisten, Tagesordnungen und weitere Informationen über die zwischen der Kommission und den Kirchenvertretern stattfindenden Treffen im Internet.
Die EU-Vertretungen der Kirchen tun ihrerseits ihr Bestes, um interessierten Kreisen Informationen über Inhalt und Themen ihres Dialogs mit der EU zur Verfügung zu stellen. Sie berichten auf ihren Websites und in ihren Zeitschriften (z.B. Europe Infos), Newslettern und Pressemitteilungen regelmäßig über ihre Treffen mit EU-Vertretern. Diese Berichte sind der Allgemeinheit zugänglich. Ferner empfangen die kirchlichen Vertretungen Besuchergruppen und nehmen an öffentlichen Veranstaltungen teil, auf denen sie Ziele und Funktionsweise des Dialogs zwischen der EU und den Kirchen erläutern. Schließlich wird auch in den Jahresberichten der kirchlichen Vertretungen ausführlich über den Dialog mit den europäischen Institutionen informiert.
Für die Kirchen bedeutet der in Artikel 17 (3) AEUV geforderte transparente Dialog somit keine lästige Verpflichtung. Vielmehr stellt er eine willkommene Gelegenheit dar, der interessierten Öffentlichkeit die kirchlichen Standpunkte zu EU-Themen zu vermitteln.


