Sunday 19. May 2013
Nr. 41 (9/2002)

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Am Beginn der konkreten Arbeit

Konvent: Am Beginn der konkreten Arbeit
Nach der Anhörungs- und Beobachtungsphase beginnen die Konventsmitglieder in Arbeitsgruppen mit der konkreten Arbeit


Nach einer längeren Phase des Beobachtens und Zuhörens, nach Anhörung der Zivilgesellschaft und nach dem Europäischen Jugendkonvent macht sich der Europäische Konvent nun konkret an die Arbeit. "Erst jetzt?" möchte man fast fragen, aber die Anlaufphase war sinnvoll. Die Mitglieder des Konvents mussten sich erst kennen lernen, einen Überblick über Unterschiede und Gemeinsamkeiten bekommen. Diese Phase ist nun vorüber. Der Präsident, Valéry Giscard d'Estaing, stellt die RednerInnen nun nicht mehr vor, sondern nennt einfach ihren Namen. Man kennt sich inzwischen. Die konkrete inhaltliche Arbeit kann beginnen. Mit einer Stimme sprechen Die 7. Plenartagung des Konvents, am 11. und 12. Juli, war der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU gewidmet. Viele RednerInnen betonten die Nachteile des uneinheitlichen Auftretens der EU nach Außen, und die meisten forderten, nach Mitteln und Wegen zu suchen, damit die EU in Zukunft mit einer Stimme sprechen und gemeinsam handeln kann. Von der Möglichkeit, die EU-Außenpolitik zu "vergemeinschaftlichen", ist man jedoch noch weit entfernt. Hierzu gehen die Meinungen zu weit auseinander. Weitgehend Einigkeit scheint jedoch über die Zusammenlegung der Funktion Javier Solanas (Hoher Vertreter für die GASP und Generalsekretär des Ministerrates) und derjenigen Chris Pattens (Kommissar für Außenbeziehungen) zu herrschen. Ob der zukünftige "Herr Europa" der Kommission oder dem Rat unterstellt wird, ist allerdings noch offen. Von Alain Lamassoure, französisches Mitglied des EU-Parlaments, kamen bei der 7. Sitzung mehrere ketzerische Fragen, für die er viel Applaus erntete: "Wozu gibt es innerhalb der Union überhaupt noch Botschaften? Hat ein Belgischer Botschafter in Frankreich oder Spanien überhaupt noch Arbeit? Müsste Europa seine Position im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nicht überdenken? Frankreich und England haben dort einen ständigen Sitz, während Deutschland und auch Indien immer noch ausgeschlossen sind." Die Arbeitsgruppen Zur Vorbereitung der Entscheidungen im Konvent hat das Präsidium sechs Arbeitsgruppen eingerichtet zu den Themen Ordnungspolitik (Wirtschaftliche und Finanzielle Zusammenarbeit), "ergänzende" Zuständigkeiten der EU, Rolle der einzelstaatlichen Parlamente, Rechtspersönlichkeit der EU, Einbindung der Grundrechtecharta in den EU-Vertrag und Subsidiarität. Sie werden dem Konvent zwischen September und November ihre Ergebnisse unterbreiten. Die Arbeitsgruppe Subsidiarität dürfte bereits im September ihre Vorschläge vorlegen. Im Protokoll der Arbeitsgruppensitzung vom 9. Juli wird deutlich, in welche Richtung sie gehen könnten: Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU könnten in Zukunft vermieden werden, indem man die Zuständigkeit der EU "präventiv" überprüft, d.h. noch bevor der entsprechende Richtlinienentwurf dem Ministerrat vorgelegt wird. Die heute bereits mögliche Kompetenzkontrolle durch den Europäischen Gerichtshof erfolgt immer erst nach Inkrafttreten der Rechtsakte, in sehr langwierigen Verfahren. Die Präventivkontrolle dagegen könnte auf Antrag der Mitgliedsstaaten oder der EU schnell und effizient durchgeführt werden, entweder von Richtern, oder von einem politischen Gremium bestehend aus nationalen und europäischen Parlamentsabgeordneten. Wir werden sehen, ob die EU irgendwann glaubhaft machen kann, dass sie das Subsidiaritätsprinzip ernst nimmt und lokale und nationale Besonderheiten respektiert. Auf jeden Fall wird es nicht reichen, in irgendeinem Richterbüro Zuständigkeiten prüfen zu lassen. Wichtig ist, dass die in den Ländern stattfindenden Diskussionen auf EU-Ebene wahrgenommen und in den Entscheidungen berücksichtigt werden. Nur so können sich die BürgerInnen auch mit ihnen identifizieren.
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