Friday 24. May 2013
Nr. 47 (3/2003)

Content:

EU-Standards für Atomkraft

Die Sicherheit von Nuklearanlagen als Aufgabe für die nachhaltige Entwicklung.


Bis zur jüngsten Vorlage einer Mitteilung und von zwei Richtlinienentwürfen Ende Januar war die Sicherheit von Kernkraftwerken und die sichere Lagerung von hochgiftigem Atommüll kein spezifisches Thema für die EU. Der zu den europäischen Verträgen gehörende Euratom-Vertrag von 1957 bezieht sich im wesentlichen auf die in jener Zeit unumstrittene Förderung der Nukleartechnologie und die Sicherstellung nuklearer Brennstoffe durch die Schaffung einer gemeinsamen Agentur. Fragen der Betriebssicherheit von Nuklearanlagen traten erst seit den grossen Atomunfällen von Three Miles Island (1978) und Tschernobyl (1986) ins Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit und der Politik. Dennoch blieben sowohl die Sicherheitsstandards als auch die Frage der Lagerung der Abfälle lange Zeit eine Angelegenheit der EU-Mitgliedsstaaten. Sie bestimmen auch, ob sie die zivile Kernernergie für ihre Stromversorgung zulassen und nutzen wollen, was je nach Land zu sehr unterschiedlichen Entwicklungen geführt hat. So hat Österreich bereits 1978 per Volksentscheid die weitere Entwicklung der Atomkraft im eigenen Land gestoppt, und in Deutschland gibt es einen Beschluss, im Jahre 2021 definitif das letzte Atomkraftwerk zu schliessen. In Belgien steht ein vergleichbarer Beschluss auf der Tagesordnung. Finnland hingegen beabsichtigt den Bau eines weiteren Atomreaktors, und in Grossbritannien gibt es ähnliche Überlegungen. Mit den bevorstehenden Beitritten der Staaten Mittel- und Osteuropas hat sich die Situation hingegen geändert und schliesslich zu dem jetzt vorliegenden Nuklearpaket der Europäischen Kommission geführt. Von den Kandidatenstaaten betreiben sieben Kernkraftwerke, deren Sicherheitsstandards zum Teil so bedenklich sind, dass bei den Beitrittsverhandlungen deren Schliessung vereinbart wurde. Dadurch wurde jedoch die Energieversorgung dieser Länder gefährdet. Das Kraftwerk in Ignalina in Litauen, beispielsweise, versorgt das Land mit 75% seines Bedarfs an Strom. Aus diesem Grund haben sich die EU-Mitgliedsstaaten während der Beitrittsverhandlungen zu grossen finanziellen Hilfen bereit erklärt. Der Streit um die Inbetriebnahme des nahe der österreichischen Grenze gelegenen tschechischen Kernkraftwerks in Temelin konnte nur knapp mit einem im Kloster Melk ausgehandelten Kompromiss beigelegt werden, hat aber zu der eigentümlichen Situation geführt hat, dass Österreich ein Mitspracherecht über die Standards der Nuklearsicherheit des künftigen EU-Mitglieds Tschechische Republik eingeräumt wurden. Terrorismus Neben der Frage des Betriebs von Nuklearanlagen ergaben sich Sicherheitbedenken in alten und neuen Mitgliedsstaaten auch bei der Lagerung jener Teile der radioaktiven Abfälle, die zwar nur 5% des Volumens betragen, in denen sich aber 95% der radioaktiven Strahlung konzentrieren. Seit dem 11. September 2001 sind diese Abfälle wiederholt als mögliche Ziele terroristischer Angriffe bezeichnet worden. Die sichere Zwischen- und Endlagerung ist dadurch noch dringlicher und zugleich teurer geworden. Die Europäische Kommission hat ein Programm für die Genehmigung und Erschliessung von Endlagerstätten vorgeschlagen, wonach die hochradioaktiven Abfälle spätestens 2018 definitif gelagert sein müssen. Über die Notwendigkeit gemeinschaftlicher Sicherheitsstandards und Regeln für die technischen und finanziellen Aspekte im Umgang mit Abfällen besteht deshalb in der EU ein weitgehender Konsens. Umstritten ist jedoch die Rechtsgrundlage. Außerdem gehen die Vorschläge der Kommission einigen Mitgliedstaaten nicht weit genug, während andere in ihnen eine zu grosse Einmischung in die nationale Souveränität sehen. Eine Einigung über das Nuklearpaket der Kommission im Rahmen der griechischen Präsidentschaft zu erwarten, wäre deshalb übertrieben optimistisch.
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