Bioethik in der EU - ein schwieriges Thema
Nach einigen Monaten Verschnaufpause kommt die Debatte in der Europäischen Union über die gemeinschaftliche Förderung embryonaler Stammzellforschung wieder in Gang. Am 30. September 2002 hatte der Ministerrat in letzter Minute einen Kompromiß gebastelt, der eine Verabschiedung der europäischen Forschungsprogramme ermöglichte. Die Frage, ob mit EU-Mitteln auch Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen finanziert werden können, war vom Ministerrat offen gelassen worden. Bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird, gilt für diesen Forschungsbereich größtenteils ein Moratorium. Erster Schritt zur Entscheidungsfindung war ein "interinstitutionelles Seminar" zur Bioethik, das am 24. April 2003 in Brüssel stattgefunden hat. Vertreter der Europäischen Kommission, des Ministerrates und des Europäischen Parlaments sollten über die Zukunft des Moratoriums beraten. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Seminars wird die Kommission einen Vorschlag für "ethische Leitlinien" für die Forschungsförderung vorlegen. Nach Konsultation des Europäischen Parlaments soll dann der Ministerrat bis Ende 2003 eine Entscheidung treffen. Zur Vorbereitung des Seminars hatte die Kommission in den vergangenen Wochen fieberhaft an einem Bericht über embryonale Stammzellforschung gearbeitet, der am 7. April veröffentlicht wurde. Der Bericht soll Grundlage für eine "offene und informierte Debatte" im Rahmen des interinstitutionellen Seminars sein. Auffällig ist, dass das Papier die zentrale zugrunde liegende Frage, ob nämlich menschliche Embryonen für Forschungszwecke zerstört werden dürfen, nicht erwähnt. Es scheint nur um die Frage zu gehen, welche "ethischen Prinzipien" bei dieser Forschung eingehalten werden müssen. Respekt der Vielfalt In einer Presseerklärung sagte der für Forschung zuständige Kommissar Philippe Busquin, es gehe nicht darum, EU-Gesetze über ethische Fragen zu erlassen. In Europa gebe es eine "legitime Diversität" von Regeln und rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen. "Die Herausforderung ist es - durch Dialog - auszuloten, wie wir eine starke Zusammenarbeit in einem Europäischen Forschungsraum pflegen und neueste Forschung zum Nutzen der Bürger fördern können und dabei die nationalen Regeln und Werte zu respektieren." In der Tat ist die bioethische Diskussion auf EU-Ebene ein schwieriges Thema. Die nationalen Ansätze gerade in der Frage der Behandlung menschlicher Embryonen sind sehr unterschiedlich und die Kompetenz, diese Fragen zu regeln, liegt bei den Mitgliedstaaten. Aber die Europäische Union muß, wie der Kommissar sagt, bei der europäischen Forschungsförderung die nationalen Regeln und Werte respektieren. Es kann nicht oft genug betont werden, dass es um die Frage der gemeinschaftlichen Forschungsfinanzierung geht und nicht darum, dass die EU eine Haltung für ethisch oder für unethisch erklärt. Beunruhigend sind aber Bestrebungen, EU-Fördermittel für embryonale Stammzellforschung zuzulassen, wenn und soweit sie in dem jeweiligen Mitgliedsland erlaubt ist. Diese Forschung, die in mehreren Mitgliedstaaten verboten ist, würde als gemeinsames Forschungsziel der EU behandelt würde und alle Mitgliedstaaten wären verpflichtet, sie (mit) zu finanzieren. Ausgeschlossen würde lediglich, dass entgegen nationalen Regeln EU-Gelder zur Verfügung stehen; dies aber ist eine Selbstverständlichkeit. Die EU sollte die Diversität der ethischen Entscheidungen der Mitgliedstaaten respektieren, die auf historischen Erfahrungen und religiösen und philosophischen Orientierungen beruhen.


