Kooperation mit der Zivilgesellschaft
Im Jahr 1952 gewährte der Europarat Nichtregierungsorganisationen (NGO) auf Wunsch einen Beraterstatus mit Blick auf seine Tätigkeitsbereiche. Es galt mehrere europäische Länder zu repräsentieren, eine internationale Nichtregierungsorganisation (INGO) zu bilden, die Ideale des Europarates, so wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (1951) verankert sind, zu teilen und sich dazu zu verpflichten, aktiv in Form von Zusammenarbeit an den Projekten des Rates teilzuhaben. "Dieser Beraterstatus ermöglichte es, die Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der Verbandswelt in weiten Teilen zu entwickeln und zu stärken." (§8) Zwanzig Jahre später umfasste der Europarat praktisch den gesamten Kontinent. Aus den 10 Gründerstaaten wurden mit dem Beitritt Finnlands am 5. Mai 1998, 40 Jahre nach der Gründung, 24 Mitglieder. Der Zusammenbruch der Sowjetmacht Ende 1989 ermöglichte den Zugang für neue Demokratien. Der Europarat zählt seit dem Beitritt Serbien Montenegros am 3. April 2003 nunmehr 45 Mitglieder. Gleichzeitig ist die Zahl der INGOs auf 400 angestiegen. Viele von ihnen arbeiten konstant und effizient, insbesondere mit Blick auf die Einrichtung demokratischer, für das Verbandswesen offene Strukturen in den mittel- und osteuropäischen Ländern. Seit einiger Zeit haben Europarat und INGOs gemeinsam über die Notwendigkeit nachgedacht, die Voraussetzungen der Zusammenarbeit zu verbessern und von einem Beraterstatus zu einem Partizipationsstatus überzugehen. Die erarbeitete Neuregelung soll die aktive und konstruktive Rolle der NGOs verdeutlichen und die Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und den INGOs, insbesondere mit Blick auf den Aspekt der Partizipation klarer, einfacher und intensiver gestalten (§11). Die Zusammenarbeit intensivieren Der neue Status legt die Modalitäten einer Zusammenarbeit mit allen internationalen NGOs fest. Es soll nicht wie bei der UNESCO mehrere Arten von INGOs geben. Alle sollen Partizipationsstatus erhalten, der sie gleichzeitig dazu verpflichtet, aktiv zu sein, da sonst der Verlust dieses Status droht. Zudem wird in der Neuregelung die Bedeutung der von den INGOs gewählten Verbindungskommission, ihres Sekretariats und Präsidenten, eine Instanz, die es 1952 noch nicht gab, angesprochen. Im Text wird auch auf den Vorteil hingewiesen, der sich für alle aus einer Arbeit im Zusammenschluss von NGOs ergibt. Während der Verhandlungen kam es im Ministerrat zu einer Verzögerung, da auf Antrag des russischen Botschafters die nationalen NGOs anerkannt werden sollten. Letztere haben bislang nie einen Status beim Rat gehabt. Es gab lediglich Verträge vor Ort, wenn es um bestimmte einzelne Projekte ging. Russland wünschte für sie einen ähnlichen Status wie für die INGOs. Dementsprechend musste auf die Politik des Rates zugunsten der INGOs eingegangen werden, die sich in ihrer Sachkenntnis der europäischen Belange auf Dauer in die gemeinsamen Aktivitäten der Mitgliedstaaten einbinden können. Mit den nationalen NGOs könnte eine Art Vertrag geschlossen werden, jedoch lediglich befristet für die Dauer eines Projekts auf bilateraler Ebene, ohne eine Organisation auf gesamter Ebene der NGOs, was diese dazu ermutigen soll, sich den INGOs anzuschließen. Dies wäre ein denkbarer Weg für die nationalen NGOs in den mittel- und osteuropäischen Ländern, die sich oftmals isoliert fühlen und nicht immer wissen, wie sie sich in das europäische Aufbauwerk eingliedern sollen. Mit dieser einstimmigen Entscheidung zum Partizipationsstatus werden Praktiken anerkannt, die bereits seit vielen Jahren zwischen den aktivsten INGOs und den Direktionen des Rates üblich sind. Die letzte Vollversammlung der INGOs im Januar hat die Herausforderungen aufgegriffen; es geht um eine stärkere Beteiligung an der Arbeit des Europarates und darum, die Ideale, die INGOs und Europarat gemeinsam haben, in die Zivilgesellschaft einzubringen.


