Thursday 20. June 2013
Nr. 50 (6/2003)

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Zwischen Umweltbelangen und Wettbewerbsfähigkeit

Chemiepolitik: Zwischen Umweltbelangen und Wettbewerbsfähigkeit
Neubeginn der EU Chemiepolitik um acht Wochen verzögert


"Die wichtigste Gesetzesinitiative aus Brüssel in diesem Jahr" - so beschrieb die angesehene englischsprachige Tageszeitung Financial Times den Entwurf eines Regelwerks für die Registrierung und Zulassung chemischer Produkte in der EU. Die EU-Kommission hat am 7. Mai ihre Vorschläge für eine Reform der EU-Chemiepolitik vorgelegt. Allerdings soll auf Drängen der europäischen Chemieindustrie, die mit über 1,7 Millionen die drittgrösste Industriebranche in Europa ist, noch acht Wochen Gelegenheit bestehen, Kommentare und Vorschläge zu dem im Internet veröffentlichten Entwurf einzureichen. Diese auf den ersten Blick sehr kurz erscheindende Frist hat allerdings zur Verärgerung von Umweltverbänden und einer Reihe von Abgeordneten des europäischen Parlements geführt. Die von der Kommission beschlossene achtwöchige Fristverlängerung bedeutet, dass die Kommission ihren Vorschlag erst nach der Sommerpause endgültig veröffentlichen kann, und dass eine erste Lesung des Gesetzespakets in dieser Legislaturperiode, die im Juni 2004 endet, nicht mehr zu erwarten ist. Der Streit um die europäische Chemiepolitik ist ein klassisches Beispiel für einen Interessenkonflikt zwischen Umweltbelangen und der Sorge um die Gesundheit einerseits und der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriestandorts andererseits. Als die europäischen Umweltminister 1998 die europäische Kommission um eine Neubewertung der EU-Chemipolitik baten, kamen die Kommissare zu der Feststellung, dass die Auswirkungen von 90% aller in der EU verwandten chemischen Substanzen (27.000) auf die Gesundheit und Umwelt unbekannt sind, weil ihre Erstkommerzialisierung vor dem Stichtag einer entsprechenden europäischen Richtlinie im September 1981 lag. Nach dem Willen der EU-Kommission soll nun ein einheitliches Verfahren für die Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe (REACH = Registration, Evaluation and Autorisation of Chemicals) geschaffen werden, dass je nach dem Umfang der hergestellten Menge und dem Grad des Kontakts mit den Verbrauchern einheitliche Kriterien für die Anmeldung von chemischen Substanzen vorsieht. Eine ausdrückliche Sicherheitsbewertung und Zulassung eines Stoffes ist nur für etwa 20% der Chemikalien vorgesehen, die als am giftigsten und gesundheitsschädlichsten eingestuft werden. Bereits auf dem Markt gehandelte Stoffe werden nach dem Vorschlag der Kommission schrittweise von dem neuen System erfasst. Zunächst werden in hohen Mengen hergestellte Stoffe und krebserregenden Stoffe registriert. Verantwortung der Industrie Trotz dieser Einschränkungen und des stufenweisen Vorgehens fürchtet die chemische Industrie die mit diesem Verfahren verbundenen zusätzlichsten Kosten von etwa 1,4 bis 7,7 Milliarden Euro (0,1 des Gesamtumsatzes der europäischen chemischen Industrie), die über einen Zeitraum von zehn Jahren anfallen werden, und wohl auch die vorgesehene Umkehr der Beweislast. Durch die neuen EU-Gesetze wird die Verantwortung für die Sicherheit der auf den Markt gebrachten Chemikalien von den Behörden auf die Industrie verlagert. Ein Ziel der neuen Chemiepolitik ist auch die deutliche Verringerung der über zehn Millionen Tierversuche, die in der EU Jahr für Jahr registriert werden. Das soll durch bessere Testmethoden und eine verstärkte Veröffentlichung der Testdaten erreicht werden. Dieser letzte Punkt wie das Gesetzespaket insgesamt verdienen sicher die besondere Aufmerksamkeit auch der Kirchen in ihrem Einsatz für die Bewahrung der Schöpfung. Dabei wird deutlich, dass die Umsetzung von Vorsorge- und Verursacherprinzip im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung weitaus anspruchsvoller sein kann als ihre eingängige, gedankliche Logik vermuten lässt. Aus einer Achtwochenfrist wird dann schnell eine kleine Ewigkeit.
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