Der europäische Verfassungsentwurf
Pierre de Charentenay: Der europäische Verfassungsentwurf
Der Reformkonvent hat am Freitag, den 13. Juni, um 14 Uhr seine Arbeiten in einer mit Beethovenmusik festlich umrahmten Sitzung abgeschlossen. Für eine letzte Überarbeitung des dritten, umfangreichsten und technischsten Teils stehen noch der 17. und 18. Juli zur Verfügung. Aber das Wichtigste ist geschafft: der erste Teil über den Zweck der Verfassung, der zweite über die Grundrechtecharta und der vierte mit den allgemeinen Bestimmungen.
Giscard d'Estaing kommentierte den Verfassungsentwurf den Worten: "Nicht perfekt, aber unerwartet". Tatsächlich musste man bis zum letzten Moment mit dem Schlimmsten rechnen. Gerade in den letzten Wochen gab es immer wieder große Meinungsverschiedenheiten zwischen den Regierungsvertretern und den übrigen Mitgliedern des Konvents. Alles schien blockiert, die Zeitungen spekulierten bereits über die dramatischen Folgen fortbestehender Meinungsunterschiede. Die Sorge wuchs, der Konventspräsident müsse beim EU-Gipfel in Thessaloniki am 20. Juni zwei oder drei Alternativtexte unterbreiten.
Und schließlich lief doch alles anders. Dank der großen Kompromissbereitschaft aller Seiten und der Abmilderung einiger nationaler Positionen konnte dem Gipfel in Thessaloniki schließlich ein einziger Text unterbreitet werden.
Die positiven Neuerungen
Der Verfassungsentwurf enthält viel positive Neuerungen, wirft aber auch einige Fragen auf. Eine großer Erfolg ist der Text selbst: eine gemeinsame Verfassung für alle jetzigen und zukünftigen EU-Mitgliedsstaaten. Einige dieser Staaten besitzen selbst keine Verfassung, andere hatten Vorbehalte gegen einen gemeinsamen Verfassungstext. Berührt dieser nicht die nationale Identität? Sollen damit irgendwann die Nationalstaaten abgeschafft werden? Der Verfas-sungsentwurf entkräftigt diese Befürchtungen. Alle 28 europäischen Staaten waren trotz ihrer großen Unterschiede bereit, ihre Schicksale miteinander zu verknüpfen, um in Zukunft vor der Welt mit einer einzigen Stimme zu sprechen. Ein echter Meilenstein.
Mit dem Verfassungsentwurf ist es gelungen, alle früheren Verträge in einen Text zu gießen und zu vereinfachen. Die Verfassung gibt der EU auf internationalem Parkett eine eigene Rolle. Sie kann in Zukunft Verträge abschließen und Mitglied internationaler Organisationen werden. Die Grundwerte der EU werden explizit genannt, und in den zweiten Teil des Verfassungsentwurfs wurde die Grundrechtecharta aufgenommen. Der Verfassungsentwurf stärkt die Grundsätze der Demokratie, indem er den Mitbestimmungsrechten der Bürgerinnen und Bürger, der Sozialpartner und der Kirchen (siehe Artikel S. 11) ein eigenes Kapitel widmet (Titel VI).
Der Vertrag sieht eine klare Aufgabenverteilung zwischen EU und Mitgliedsstaaten vor. Einfach war das nicht, aber man muss nun einmal wissen, wer in diesem komplizierten Konstrukt für was zuständig ist, damit die nationale Identität der Staaten und deren Eigenständigkeit in bestimmten Bereichen respektiert wird. Zur Stärkung des Subsidiaritätsprinzips erhalten die nationalen Parlamente ein Kontroll- und Klagerecht. Damit kommt auch die öffentliche Meinung der einzelnen Staaten bei den Diskussionen über Europa vermehrt zum Tragen.
Der Verfassungsentwurf stärkt auch die drei großen Institutionen der Europäischen Union: die Kommission aufgrund der Wahl des Kommis-sionspräsidenten durch das Europäische Parlament, das Parlament aufgrund erweiterter Mitbestimmungsrechte und den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs durch die Ernennung eines hauptamtlichen Präsidenten.
Die Schaffung des Amts eines "europäischen Außenministers" dürfte die Staaten zu einer verstärkten Koordination ihrer Außenpolitik ermutigen und der Europäischen Union auf internationaler Ebene mehr Gewicht geben.
Die Schwächen
Trotz der vielen positiven Neuerungen erinnert der Vertragsentwurf stark an das Bild des nur halbvollen Glases. Ein neuer Elan für das Gemeinschaftsprinzip ist nicht spürbar. In einigen Bereichen, vor allem in der Sozialpolitik, bleibt der Entwurf sogar hinter früheren EU-Verträgen zurück. Durch die mangelnde Flexibilität verschiedener Staaten wurden wichtige Fortschritte verhindert, vor allem im Bereich der Außenpolitik.
Der Verfassungsentwurf könnte zu einem Ungleichgewicht zwischen den drei großen EU-Institutionen, d.h. dem Parlament, der Kommission und dem Europäischen Rat führen. Der hauptamtliche Ratspräsident könnte mehr Befugnisse erhalten als der rotierende Ratsvorsitz bisher hatte, was der Zusammenarbeit auf Regierungsebene größeres Gewicht verleihen könnte. Die Kommission würde dadurch geschwächt, auch wenn sie ihr Initiativrecht behält. Alles hängt jetzt von den Befugnissen ab, die man dem zukünftigen Ratspräsidenten geben wird. Man kann nur hoffen, dass sie möglichst beschränkt bleiben. Die Meinungen Deutschlands, Italiens und Frankreich jedenfalls sind dazu sehr unterschiedlich.
Enttäuschend sind auch die Bestimmungen des Verfassungsentwurfs zu den Entscheidungsverfahren innerhalb der EU. Viele hatten gehofft, der Reformkonvent würde die Gelegenheit nutzen und für die meisten Abstimmungen im Rat das Prinzip der qualifizierten Mehrheit vorsehen, um in Zukunft zu verhindern, dass viele wichtige Fortschritte im Einigungsprozess aufgrund des Einstimmigkeitsgebots verhindert werden. Aber in so sensiblen Bereichen wie der Steuer- und Außenpolitik konnte sich der Konvent zu einem solchen Schritt nicht entscheiden.
Die "VGE-Methode"
Dass am Ende überhaupt ein Kompromissvorschlag vorlag, den die Regierungen bei ihrer nächsten Regierungskonferenz ohne große Schwierigkeiten annehmen können, liegt vor allem am Vorsitzenden des Reformkonvents, an Valéry Giscard d'Estaing. Er demotivierte die Delegierten aus den nationalen Parlamenten, dem Europäischen Parlament und der Kommission, die mit großer Begeisterung für die europäische Integration und mit viel Kreativität an die Verhandlungen herangingen, und schien nur für die RegierungsvertreterInnen ein offenes Ohr zu haben. Er arbeitete den Staaten zu und ließ sich gleichzeitig durch sie blockieren. Er hätte aus dem Konvent, der mit großem Sachverstand ausgestattet war, sehr viel mehr herausholen können, aber durch seine Verhandlungsführung ist es ihm eben auch gelungen, einen Text auszuarbeiten, mit dem alle Regierungen leben können.
Der Zeitplan für die Reformen ist inzwischen klar. Der neue EU-Vertrag dürfte bei einem Gipfel in Rom im Dezember 2003 feierlich unterzeichnet werden. Danach müssen ihn die nationalen Parlamente ratifizieren. Die institutionellen Veränderungen, insbesondere bei der Kommission und beim Ratsvorsitz, werden erst 2009 umgesetzt.


