Zankapfel europäische Forschungsfinanzierung
EU-Forschungspolitik: Zankapfel europäische Forschungsfinanzierung
Der Vorschlag, den EU-Kommissar für Forschung Philippe Busquin seinen Kollegen vor der Sommerpause vorlegte, sorgte für hitzige Diskussionen unter den anderen Kommissaren. Es ging um die Frage der gemeinschaftlichen Finanzierung der ethisch umstrittenen Embryonenforschung im Rahmen des 6. Forschungsrahmenprogramms der EU. Ein neuer Kommissionsvorschlag war erforderlich, weil sich der Ministerrat im Juni 2002 nur auf eine Kompromissregelung für eine Übergangszeit hatte einigen können. Danach sind bis Ende 2003 Forschungstätigkeiten mit menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen von der Finanzierung durch die EU ausgeschlossen, allerdings mit Ausnahme von ?in Banken bestehenden oder in Kulturen isolierten humanen embryonalen Stammzellen?.
Am 9. Juli einigte sich die Kommission nach schwierigen Diskussionen und mit einer Gegenstimme auf einen neuen Vorschlag: europäische Gelder sollen für Forschungstätigkeiten zur Verfügung gestellt werden können, welche die Verwendung - und damit die Vernichtung - menschlicher Embryonen für die Gewinnung neuer embryonaler Stammzelllinien einschließen. Voraussetzung ist erstens, dass diese Forschung in dem betreffenden Mitgliedstaat erlaubt ist und zweitens, dass die Embryonen ?vor dem 27. Juni 2002 als Ergebnis medizinisch unterstützter In-vitro-Fertilisation mit dem Ziel erzeugt wurden, eine Schwangerschaft herbeizuführen, aber nicht mehr für diesen Zweck benötigt werden?. Dieser ?Stichtag? war im ursprünglichen Vorschlag nicht enthalten; er wurde auf Drängen einiger Kommissare eingeführt, die auf diese Weise zu verhindern suchten, dass durch die EU-Förderung ein indirekter Anreiz zur Herstellung einer hohen Anzahl menschlicher Embryonen im Rahmen von In-vitro-Fertilisationen geschaffen würde.
Für die Finanzierung der Forschung mit embryonalen Stammzellen sieht der Kommissionsvorschlag hingegen keine zeitlichen Beschränkungen vor. Embryonale Stammzellen haben ? nach bisherigem Stand der Forschung ? anders als Embryonen kein volles menschliches Entwicklungspotential; die Forschung mit ihnen ist ethisch sehr umstritten, weil diese Zellen aus menschlichen Embryonen gewonnen werden, die dabei getötet werden.
Die ethische Debatte fehlt
Mit der Annahme des Busquin-Vorschlags durch die Kommission ist der Startschuß für das weitere Konsultationsverfahren gegeben: Nach Anhörung des Europäischen Parlaments soll der Ministerrat bis Ende des Jahres über die Annahme des Kommissionsvorschlags entscheiden.
Es ist bemerkenswert, wie sehr sich die Diskussion um embryonale Stammzellforschung auf EU-Ebene verselbständigt hat. Niemand redet mehr über die grundlegenden ethischen Fragen; die ethische Diskussion wird ? wenn überhaupt ? auf nationaler Ebene geführt. Niemand fragt nach der Rolle der EU im Hinblick auf ethische Fragen, die nach allgemeiner Ansicht dem Subsidiaritätsprinzip unterliegen. Niemand spricht von den erheblichen wirtschaftlichen Interessen. Niemand erklärt auf wertungsneutrale Weise die wissenschaftlichen Voraussetzungen und Erkenntnisse. Eine neue Bereitschaft zum Dialog tut not, eine Bereitschaft zum Zuhören und zum Erklären. Dies ist allerdings auch auf EU-Ebene besonders schwierig, da bereits die Diskussionen auf der jeweiligen nationalen Ebene sehr kontrovers und komplex sind und es in der Regel keine klaren ?nationalen? Positionen gibt.
In dieser Situation verwundert die Eile und Entschiedenheit, mit der die Kommission europäische Fördergelder für diesen Bereich zur Verfügung stellen will. Weil Forschungsfinanzierung ethisch nicht neutral ist ? auch wenn sie nationale Gesetzgebung berücksichtigt ? ist es sehr fraglich, ob die EU ihrer Verantwortung gerecht wird, wenn sie diese ethisch sehr sensible und umstrittene Forschung als gemeinschaftliche Forschung und mit Priorität behandelt.


