Saturday 25. May 2013
Nr. 54 (11/2003)

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Sterbehilfe im Europarat debattiert

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats diskutiert über einen Bericht zum Thema Sterbehilfe
Am 5. September hat der federführende Ausschuss für soziale Fragen, Gesundheit und Familie der Parlamentarischen Versammlung des Straßburger Europarats den Berichtentwurf des Schweizer Liberalen Dick Marty mit knapper Mehrheit (14 für, 12 gegen) angenommen. Der Bericht regt an, dass Ärzten, die Euthanasie anwenden, unter gewissen Umständen gesetzlich Straffreiheit gewährt werden solle. Diese Forderung stützt Marty hauptsächlich auf zwei Argumente: er hebt zum einen hervor, Euthanasie werde ohnehin in allen Ländern durchgeführt; die Diskrepanz zwischen Illegalität und tatsächlicher Praxis müsse aufgehoben werden, um der Geltung des Rechts Genüge zu verschaffen. Er behauptet, dies sei außerdem besser geeignet, Missbräuche zu verhindern. Zum andern betont er das Selbstbestimmungsrecht: niemand dürfe einem auferlegen, ein Leben in unerträglichen Schmerzen fortzuführen, wenn dieser den Wunsch zu sterben wiederholt geäußert habe. Kritisiert wurde der Marty-Bericht durch den Rechtsausschuss. Unter der Federführung des Berichterstatters Kevin McNamara, Britischer Labour-Abgeordneter, hat dieser am 23. September gefordert, wesentliche Teile des Berichts grundlegend zu verändern oder zu streichen. Insbe-sondere sollen die Mitgliedstaaten nicht aufgefordert werden, über eine Straffreiheit von Euthanasie nachzudenken. Die Kritik des Rechtsausschusses bezieht nicht nur auf ethische Bewertungen, sondern auch auf eine lückenhafte Darstellung der Tatsachen und auf nicht belegte Behauptungen. Insbesondere wird auf Studien in den Niederlanden verwiesen, wonach in erschreckend vielen Fällen Euthanasie ohne den ausdrücklichen Wunsch des Patienten durchgeführt worden sei und oftmals Euthanasie-Fälle nicht an die Regulationsbehörde gemeldet würden. Hiermit setzt sich der Bericht von Marty nicht auseinander. Ferner wird klargestellt, dass die Praxis der sogenannten passiven Euthanasie in allen Ländern als ethisch legitim anerkannt sei. ?Passive Eutha-nasie? bedeutet, den Wunsch eines sterbenden Menschen zu respektieren, an ihm keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr vorzunehmen und den Sterbeprozess zuzulassen. Dies ist von der als ?aktiver Euthanasie? bezeichneten Tötung wesentlich unterschieden, bei der es darum geht, den Tod aktiv und absichtlich herbeizuführen. Dagegen steht im Bericht Marty, es sei schwierig, eine ethische Unterscheidung zwischen passiver Euthanasie und aktiver Euthanasie vorzunehmen. Entwicklung der Debatte Nunmehr steht die Debatte und Abstimmung im Plenum an. Eigentlich sollte der Bericht schon am 30. September 2003 diskutiert werden, die Diskussion wurde aber vertagt. Es bleibt also mehr Zeit für eine inhaltliche Auseinandersetzung. Ein wesentlicher Aspekt der Debatte ist das Verhältnis von Selbstbestimmungsrecht und Unantastbarkeit der Menschenwürde. Während Befürworter aktiver Euthanasie das Recht, seinen eigenen Tod zu verlangen, aus dem Selbstbestimmungsrecht ableiten, ist nach christlicher Überzeugung das Leben ein Geschenk Gottes und damit jeder Verfügung durch sich selbst und andere entzogen. Allerdings ist dies nicht eine allein christliche oder religiöse Überzeugung. Der italienische Parlamentarier Francesco Tirelli betont: ?Achtung vor dem Leben ist ein universeller Wert, der aufgrund seines Wesens absolut vorrangig sein sollte. Es geht um sehr viel mehr als um eine Frage der religiösen Überzeugung.? Es sei ?nicht möglich, die absichtliche Beendigung des Lebens als eine Geste der Solidarität anzusehen?. Die Debatte und Abstimmung im Plenum wird voraussichtlich während der nächsten Vollversammlung (26.-30. Januar 2004) stattfinden.

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