Europäische Rüstungspolitik und Rüstungsdynamik
In Artikel 40 des Verfassungsvertrags der EU werden besondere Bestimmungen für die Durchführung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU festgelegt, die überwiegend grundsätzlicher Art sind. Überraschend konkret formuliert demgegenüber Absatz 3 des Artikels: ?Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Es wird ein Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern ..., sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich Fähigkeiten und Rüstung zu beteiligen sowie den Ministerrat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zu unterstützen?. Artikel III-193 beschreibt die übergreifenden außenpolitischen Ziele der EU in der Perspektive der Gewaltvorbeugung bzw. ?vermeidung: Es gelte ?Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Grundsätze des Völkerrechts zu festigen und zu fördern? sowie ?die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern zu fördern mit dem vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen?. Daher verwundert es, dass der Verfassungsentwurf auf die Gefahren politisch verursachter Rüstungsdynamik, die mit diesen außenpolitischen Zielsetzungen kollidieren können, nicht zu sprechen kommt. Quantitative, vor allem aber qualitative Erhöhungen von Rüstungsniveaus sind häufig eine Folge solcher Dynamik: Technologische Fortschritte, sofern mit einer Erweiterung militärischer Verwendungsmöglichkeiten verbunden, können entsprechende Maßnahmen auf Seiten anderer Staaten stimulieren, die als politische Gegner angesehen werden. Auch durch rüstungsökonomische Antriebskräfte, z.B. die Konkurrenz mit Staaten außerhalb der EU, wird diese Dynamik gefördert. Das Europäische Amt soll nicht zuletzt dazu verhelfen, in solchen politisch und ökonomisch bedingten Konkurrenzsituationen das europäische rüstungstechnologische Potential so effektiv wie möglich einzusetzen. Die Selbstverpflichtung in Artikel 40 zur Verbesserung der militärischen Fähigkeiten sollte daher durch den Hinweis ergänzt werden, dass zugleich einer ungebremsten Aufrüstung politisch entgegenzuwirken sei. Das Friedenswort der COMECE von 1999 erinnerte daran, jedes dauerhaft tragfähige sicherheitspolitische Konzept dürfe sich nicht nur am partikularen Interesse bestimmter Staaten bzw. Staatengruppen orientieren, sondern müsse dem Gesamtinteresse der Völkergemeinschaft dienen (vgl. Ziff. 26). In dieser Perspektive müsste gerade den nicht gewollten ?Nebenfolgen? europäischer Rüstungsanstrengungen besondere Aufmerksamkeit zukommen, wenn diese nicht kontraproduktive Wirkungen entfalten sollen. Nichtmilitärische Mittel Eine Politik der Gewaltvorbeugung und ?vermeidung macht es erforderlich, vor allem die Mittel und Methoden nichtmilitärischer Konfliktintervention fortzuentwickeln. Nur so lassen sich Situationen vermeiden, in denen man ? angesichts der absehbaren Folgen ? nur noch die Wahl zwischen Alternativen hat, die man im Grunde ablehnt. Eine vorausschauende Rüstungspolitik könnte in dieses friedenspolitische Grundkonzept eingefügt sein, indem sie darauf abzielt, weltweit zur Stabilisierung sicherheitspolitisch prekärer Situationen beizutragen. Sie sollte Modelle dafür entwickeln, wie man Rüstungspolitik ?inhärent? dagegen absichern könnte, Anreize zur Beseitigung zeitweise gelungener Stabilisierungsbemühungen immer wieder selbst zu setzen. Ein weiteres Prüfkriterium für Rüstungsmaßnahmen wäre, wie weit diese in Verhandlungen mit dem Ziel vereinbarter Rüstungskontrolle eingebracht und begrenzt werden können. Gerade die EU vertritt entschieden ein multilateral gedachtes außen- und sicherheitspolitisches Konzept ? sie sollte deswegen besonders für die Aufrechterhaltung und Fortentwicklung internationaler Rüstungskontrollregime eintreten. Besonders im Blick auf die wachsende Gefahr einer Weiterverbreitung von Massenvernichtungsmitteln wäre alles zu unternehmen, was zu präventiver Rüstungsbegrenzung und Abrüstung in diesen sensitiven Bereichen beiträgt. Dazu gehört auch die Arbeit an der Entwicklung und Implementierung regionaler Sicherheitssysteme. Denn gerade wo solche Strukturen fehlen, pflegen Staaten ihre Rüstungsanstrengungen im Bereich von ABC-Waffen regelmäßig mit der Furcht vor unberechenbaren Handlungen ihrer ebenfalls oft hochgerüsteten Nachbarstaaten zu begründen. Zu denken wäre hier an die dauerhaft instabile Lage zwischen Indien und Pakistan, aber auch an den gesamten Nahen und Mittleren Osten sowie an die Krise auf der koreanischen Halbinsel. Verantwortung tragen Schließlich steht europäische Rüstungspolitik vor der Aufgabe, ?Partner auf dem Gebiet der Rüstungsproduktion von der Bedeutung restriktiver Standards für entsprechende Exporte zu überzeugen und ... bindende Absprachen hierüber zu vereinbaren? (COMECE-Friedenswort 1999, Ziff. 40). Nur so kann verhindert werden, dass letztlich rüstungsökonomische Kalküle - der Stückpreis von Rüstungsgütern sinkt, wenn hohe Zahlen davon abgesetzt werden können - eine kohärente Abstimmung der Exportpolitik mit den auf zivile Konfliktbearbeitung und Gewaltprävention ausgerichteten Zielen der Gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik vereiteln. Ein wichtiger Schritt war die Verabredung eines europäischen Verhaltenskodex für Rüstungsgüter im Jahr 1998, der Kriterien für entsprechende Entscheidungsfindungsprozesse in den EU-Ländern festlegt und ein Konsultations- und Berichtsverfahren über die Implementierung regelt. Allerdings ist die Transparenz der Umsetzung dieser Absprache in den Mitgliedsstaaten deutlich verbesserungswürdig. Auch bedarf es eines europaweit gültigen Systems für die Kontrolle des Endverbleibs exportierter Rüstungsgüter. Nicht zuletzt müssen die mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer zur Union dafür gewonnen werden, auch ihrerseits die Normen des Verhaltenskodex einzuhalten. Mehrere dieser Länder haben in der Vergangenheit große Mengen an konventionellen Waffen, Munition und militärischer Ausrüstung auf dem Weltrüstungsmarkt angeboten. Indem sie sich anschickt, die Errichtung eines EU-Büros für Rüstungsfragen in den Text der EU-Verfassung aufzunehmen, unterstreicht die EU die Bedeutung, die sie dieser Dimension multilateraler Zusammenarbeit zuspricht. Sie übernimmt damit eine erhebliche Verantwortung für die Folgen von Rüstungsprozessen, die bislang vornehmlich auf nationalstaatlicher Ebene angesiedelt war ? und hat so die Chance, jene Fehlentwicklungen zu vermeiden, die sich auf dieser Ebene immer wieder aufweisen ließen. Es bleibt zu wünschen, dass es der Union gelingt, dieser Verantwortung mit dem ihr angemessenen ?weltinnenpolitischen? Weitblick zu entsprechen.


