Eine Charta zum Strafvollzug? Strafgerichtsbarkeit
Die Haftbedingungen in den Gefängnissen haben sich neun Jahre nach der letzten Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zu diesem Thema kaum verbessert. In den meisten Mitgliedsstaaten haben sich die Lebensbedingungen der Inhaftierten sogar eher verschlechtert, vor allem wegen Überfüllung der Gefängnisse. Ein vom französischen Abgeordneten Michel Hunault (Europäische Volkspartei) vorgestellter Bericht schlägt deshalb vor, eine ?europäische Strafvollzugscharta? zu verabschieden. Diese könnte die Form eines Rahmentextes haben, in dem gemeinsame Normen für die 45 Mitgliedsländer des Europarats festgelegt werden; Ziel solle die Harmonisierung der Verfahren und der Definitionen von Verbrechen und Straftaten sowie der Strafmaße und Haftbedingungen sein. Die in Abstimmung mit der Europäischen Union erarbeitete Charta könnte somit zu einem verbindlichen Instrument für alle Mitgliedsstaaten werden. Hunault nennt mehrere Leitlinien hinsichtlich der Haftbedingungen, die dem mit der Erarbeitung der Charta beauftragten Komitee als Ausgangspunkt dienen könnten. Sie basieren auf dem Grundsatz, dass eine Person, der die Freiheit entzogen wurde, besonders verwundbar ist, und dass sie mit Respekt und Würde behandelt muss. Jegliche Folter, jede unmenschliche oder erniedrigende Strafe bzw. Behandlung ist verboten und der Rückgriff von Isolierhaft als disziplinarische Maßnahme ist strengen Auflagen zu unterwerfen. Die Verteilung der Häftlinge auf die Strafvollzugsanstalten muss entsprechend ihrer strafgerichtlichen Situation erfolgen; die besonderen Umstände ihrer Behandlung, ihres Geschlechts und Alters, ihres physischen und psychischen Gesundheitszustands sind dabei zu berücksichtigen. Ferner muss dafür gesorgt werden, dass den Inhaftierten die Gelegenheit gegeben wird, den Kontakt mit der Außenwelt aufrecht zu erhalten ? insbesondere durch Familienbesuch ? und sich zu resozialisieren. Alle Maßnahmen zur Modernisierung der Gefängnisse erleichtern auch die Arbeit des Strafvollzugpersonals. Das Personal muss für die Achtung der Würde der menschlichen Person sensibilisiert werden, unabhängig von der Schwere der Verbrechen des Inhaftierten. Der Hunault-Bericht plädiert abschließend für die Gründung einer aus europäischen Inspekteuren bestehenden Behörde, die für die Einhaltung der vom Europarat erlassenen Standards Sorge tragen soll.


