Thursday 23. May 2013
Nr. 64 (10/2004)

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Zurück in die Zukunft

Am 29. Oktober 2004 werden die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Mitgliedsstaaten den Vertrag über eine Verfassung für Europa unterzeichnen. Mit der feierlichen Unterzeichnung wird die Regierungskonferenz ? die zweite der drei Etappen auf dem Weg zu einer EU-Verfassung ? zum Abschluss kommen.
Der Regierungskonferenz war der Europäische Konvent vorangegangen, der von Februar 2002 bis Juli 2003 einen Verfassungsentwurf erarbeitet hatte. Konventspräsident Valérie Giscard d?Estaing übergab diesen Entwurf am 18. Juli 2003 dem damaligen Präsidenten des Europäischen Rates, Silvio Berlusconi. Am 4. Oktober 2003 eröffnete Silvio Berlusconi die Regierungskonferenz, die den EU-Verfassungsvertrag möglichst zügig verabschieden sollte. Trotz der Bemühungen der italienischen Ratspräsidentschaft gelang es nicht, noch während des zweiten Halbjahres 2003 eine politische Einigung zu erreichen. Erst während der folgenden irischen Ratspräsidentschaft kam es, vor allem dank geschickter Verhandlungsführung durch Premierminister Bertie Ahern und seinen Stab, am 18. Juni 2004 zur Einigung der Staats- und Regierungschefs über das künftige konstitutionelle Fundament für die erweiterte EU. Die endgültige Fassung des EU-Verfassungsvertrags enthält in der Präambel zwar keinen expliziten Bezug zum Christentum, aber einen allgemeinen Religionsbezug. Darüber hinaus umfasst der Vertragstext Artikel 52 zum Schutz des Status der Kirchen und zum Dialog zwischen EU und Kirchen sowie umfangreiche Garantien der Religionsfreiheit durch die Inkorporierung der Europäischen Grundrechtecharta. Die Einigung auf dem Gipfel am 18. Juni 2004 in Brüssel soll nun durch die feierliche Unterzeichnung des EU-Verfassungsvertrages besiegelt werden. Obwohl die Verhandlungen nicht unter italienischer Ratspräsidentschaft zu einem erfolgreichen Abschluss kamen, wird der Verfassungsvertrag am 29. Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs in Rom unterzeichnet. Dies hat vor allem symbolische Gründe. Am 25. März 1957 unterzeichneten die Gründungsväter der Europäischen Gemeinschaften im selben Saal den Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG). Die Römischen Verträge bildeten zusammen mit der bereits seit 1951 bestehenden Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) die Europäischen Gemeinschaften, Ausgangspunkt und Fundament der heutigen EU. Durch die Unterzeichnung des EU-Verfassungsvertrags in Rom soll nun zum einen der Geist der Gründungsväter wieder belebt werden, deren Vision von einem vereinten Europa in diesen Verträgen zum Ausdruck kam und zum anderen die Kontinuität des europäischen Einigungsprozesses verbildlicht werden, der in Rom seinen Anfang nahm und nun abermals in Rom einen weiteren Höhepunkt erreichen soll. Mit Unterzeichnung des Verfassungsvertrages wird allerdings auch die letzte und womöglich schwierigste Phase des Verfassungsprozesses eingeläutet: die Ratifizierung in den Mitgliedsstaaten. Acht Mitgliedsstaaten haben bereits angekündigt, dass sie ihre Bürger in Referenden über die Annahme des Verfassungsvertrages entscheiden lassen wollen. Diese sind: die Tschechische Republik, Dänemark, Frankreich, Irland, Polen, Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich. In zehn Ländern steht die Entscheidung noch aus, ob ein Referendum stattfinden wird. Zu diesen gehören: Belgien, Estland, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, die Slowakische Republik und Slowenien. Die restlichen sieben Mitgliedsstaaten ? Österreich, Zypern, Finnland, Griechenland, Ungarn, Malta und Schweden - haben definitiv ausgeschlossen, ihre Bürger über die Verfassung entscheiden zu lassen. Erst wenn alle Mitgliedsstaaten den Verfassungstext ratifiziert haben, kann der EU-Verfassungsvertrag in Kraft treten.

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