Friday 24. May 2013
Nr. 65 (11/2004)

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Schaffung eines rechtsverbindlichen Instruments

Das Phänomen des Menschenhandels in Europa hat sich so sehr ausgeweitet, insbesondere in Bezug auf seine bestehenden Verbindungen zum organisierten Verbrechen, dass man es als eine neue Art der Sklaverei bezeichnen kann.
Innerhalb der letzten beiden Jahrzehnte hat auf unserem Kontinent die Zahl der Fälle, in denen Menschen wie Gegenstände gehandelt werden kontinuierlich zugenommen. Ihre Überführung in die reicheren Länder erfolgt in erster Linie aus Gründen der sexuellen Ausbeutung, der Zwangsarbeit und anderer verwerflicher Praktiken, wie der illegalen Organentnahme. Innerhalb Europas findet der Menschenhandel üblicherweise von Ost nach West statt, wobei es aber auch eine Nord-Süd-Bewegung gibt, aus den Entwicklungsländern Afrikas oder Südostasiens nach Europa und Nordamerika. Der Europarat (ER) verfügt über einen Zuständigkeitsbereich, der 45 Mitgliedsländer umfasst, darunter Herkunfts- Transit- und Zielländer für die Opfer von Menschenhandel. Seit Beginn der 90er Jahre hat er Aktionen zur Bewertung und Bekämpfung dieser Geißel unternommen und eine Reihe von problematischen Fragen im Zusammenhang mit Menschenrechten, Gleichberechtigung und Migration behandelt. Der erste vom Ministerkomitee zur Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung verabschiedete Gesetzestext war die Empfehlung Nr. R (2000) 11. Zwei weitere Empfehlungen, R(2001) 16 und 1545(2002) zum Thema Handel mit Kindern und Frauenhandel wurden ebenfalls durch das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung verabschiedet. In diesen beiden Texten wurde eine umfassende Strategie zur Erarbeitung gemeinsamer Definitionen, Präventionsklauseln, sowie Hilfe- und Schutzmaßnahmen für die Opfer gefordert. Ferner riefen sie zur Koordinierung der strafrechtlichen und juristischen Zusammenarbeit unter den Mitgliedsstaaten auf. Im Jahre 2003 wurde die Verabschiedung eines rechtsverbindlichen Instruments vorgeschlagen, welches das acquis besagter Empfehlungen und die bestehenden UN-Instrumente auf die nächst höhere Ebene befördern sollte. Diese europäische Konvention soll in den jeweiligen Mitgliedsländern gemeinsame Standards für den Kampf gegen den Menschenhandel festzulegen. Am 30. April wurde das Ad-hoc-Komitee betreffend den Kampf gegen den Menschenhandel (CAHTEH) gegründet. Das CAHTEH setzt sich ausden Delegierten der Mitgliedsstaaten des Europarats zusammen, die über entsprechende Fachkenntnisse in den Bereichen Menschenrechte, Strafrecht und Verfahrensangelegenheiten verfügen, hinzu kommen Wissenschaftsexperten, Vertreter aus Gremien des ER, der Europäischen Kommission und des EU-Rats, Beobachterstaaten sowie andere relevante internationale Organisationen wie die OSZE, UNICEF und UNHCR. Die zukünftige europäische Konvention betreffend den Kampf gegen den Menschenhandel vertritt das in der Empfehlung Nr. R(2000)11 festgehaltene Prinzip, dass der Handel mit Menschen eine Missachtung der Menschenrechte darstellt und gegen die menschliche Würde und Integrität verstößt. Sie umfasst sämtliche Formen des Handels, ob nationaler oder transnationaler Art, unabhängig vom Zweck, unabhängig von möglichen Verbindungen zum organisierten Verbrechen und unabhängig davon, ob Frauen, Männer oder Kinder betroffen sind. Im Unterschied zu anderen internationalen Instrumenten bemüht sich die Konvention um einen fairen Ausgleich zwischen der strafrechtlichen Verfolgung und dem Schutz der Rechte des Opfers. Sie legt eine Reihe von Koordinierungsbestimmungen für das Strafrecht fest und gewährleistet die juristische Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Staaten. Zur effektiven Durchsetzung ihrer Bestimmungen gibt es einen besonderen Überwachungsmechanismus, der von unabhängigen Experten gewährleistet wird. Sobald die Arbeiten der CAHTEH abgeschlossen sind, wird die Parlamentarische Versammlung des ER zum Konventionsentwurf Stellung nehmen, bevor dieser vom Ministerkomitee des ER verabschiedet werden kann. Anschließend soll die Konvention im Frühjahr 2005 von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet werden.

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