Ars moriendi?
Im April 2004 lag dem Plenum ein Bericht des Schweizer Liberalen Dick Marty zur Abstimmung vor, der im Ausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit mit knapper Mehrheit angenommen worden war und der anregte, Ärzten, die ?Euthanasie? verüben, unter gewissen Umständen gesetzlich Straffreiheit zu gewähren. Er wurde in einem Bericht des Rechtsausschusses deutlich kritisiert; der britische Labour-Berichterstatter Kevin McNamara warnte vor der erheblichen Missbrauchsgefahr: in den Niederlanden seien 2001 rund 3.800 Fälle von ?Euthanasie? gezählt worden, davon seien die Patienten in 900 Fällen nicht gefragt worden.
Wegen erheblicher inhaltlicher Differenzen verwies das Plenum die Sache an den Sozialausschuss zurück, der bis zum 27. April 2005 Zeit hat, dem Plenum einen revidierten Bericht vorlegen.
In einer Sitzung des Sozialausschusses, die dem Vernehmen nach sehr dünn besetzt war, wurde Herr Marty als Berichterstatter bestätigt und im Oktober ein neuer vorläufiger Berichtsentwurf als Diskussionsgrundlage vorgelegt. In den beiden nächsten Sitzungen des Ausschusses am 15. November und am 17. Dezember in Paris wird das Thema voraussichtlich diskutiert werden.
Der Bericht hat ?im Interesse einer so objektiven und emotionslosen Debatte wie möglich? einen neuen Titel erhalten; anstelle ?Euthanasie? heißt es nun ?Sterbehilfe? in englischer und französischer Übersetzung. Interessanterweise wird dies begründet mit dunklen Untertönen des Wortes ?Euthanasie? insbesondere aus dem Bereich der Tiermedizin. Das deutsche Wort ?Sterbehilfe? wird als vorzugswürdig empfunden.
Der neue Bericht soll zum einen die Schaffung von Zentren für Palliativmedizin, speziell ausgebildete Pfleger/Innen sowie die Möglichkeit der Pflege zuhause fördern. Ferner soll empfohlen werden, Ethikkodizes für Ärzte zu entwickeln, um eine ?Überbehandlung?, die den Patienten um jeden Preis am Leben erhält, zu vermeiden.
Gleichzeitig soll die Regierungen der Mitgliedstaaten ermutigt werden, über die Möglichkeit von Straffreiheit eines Arztes oder einer anderen Person nachzudenken für den Fall, dass ein Patient wünscht getötet zu werden. Offenbar soll auch ?Sterbehilfe? für nicht (mehr) einwilligungsfähige Patienten vorgesehen werden; mittels schriftlicher Patientenverfügungen oder durch einen ?Therapievertreters? soll der ?vermutliche Wille? des Patienten ermittelt werden.
Nicht behandelt wird offenbar die Frage, inwieweit eine solche Praxis zu vielfachen Tötungen ohne Willen des Betroffenen führt und inwieweit es eine Haltung fördert, die die Lebenswürdigkeit menschlichen Lebens beurteilen zu können meint.
Zu behandeln wäre außerdem die Frage - abgesehen von grundlegenden ethischen und religiösen Einwänden ? welche tatsächlichen Folgen eine Legalisierung von ?Euthanasie? mit sich bringen würde. Es wäre über den Druck zu sprechen, dem Patienten ausgesetzt sein könnten, der sie in Rechtfertigungszwang bringt, wenn sie weiter zu leben wünschen, obgleich ihr Leben von den Ärzten und/oder der Familie als nicht mehr lebenswert angesehen wird.
Zu reden wäre auch über den Umgang unserer Gesellschaft mit Krankheit und Tod und darüber, wie wir mit den medizinischen Möglichkeiten umgehen, menschliches Leben durch Überbehandlung künstlich lange Zeit am Leben zu erhalten. Was tun wir, um den oft unmenschlich allein gelassenen Sterbenden beizustehen? Wie sieht heutzutage die ars morendi aus?


