Thursday 23. May 2013
Nr. 66 (12/2004)

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Neues Programm für eine europäische Justiz und Innenpolitik

Der Europäische Rat vom 4. und 5. November 2004 hat ein neues Fünfjahresprogramm für die Justiz und Innenpolitik beschlossen. Die Staats- und Regierungschefs verabschiedeten das Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der EU. Das Programm setzt die Integration in den Bereichen Justiz und Inneres fort, die mit dem Vertrag von Maastricht begann, durch den Vertrag von Amsterdam und die Tampere Agenda ? dem ersten Fünfjahresprogramm (1999-2004) ? intensiviert wurde und mit dem künftigen Verfassungsvertrag eine weitere Verstärkung erfahren wird.
Im Vergleich zum Tampere Programme wird eine Verschiebung des Schwerpunktes erkennbar: Die niederländische Ratspräsidentschaft stellt Sicherheitserwägungen an die erste Stelle ihrer Schlussfolgerungen. Erst danach erfolgt eine Aufzählung weiterer Ziele in den Bereichen Asyl und Migration, Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie justizieller Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen. Asyl und Migration Im Mittelpunkt des Abschnittes Stärkung der Freiheit steht die Asyl-, Migrations- und Grenzpolitik. Dem Haager Programm zufolge ist ein umfassender Ansatz notwendig, der Migrationsgründe, Einreise- und Zulassungspolitik sowie Integrations- und Rückkehrpolitik umfasst. Mit Ausnahme der legalen Migration sollen Europäisches Parlament und Ministerrat im Mitentscheidungsverfahren entscheiden; im Ministerrat soll dann ? statt Einstimmigkeit ? die qualifizierte Mehrheit gelten. Das Haager Programm sieht ein gemeinsames EU-Asylsystem und eine EU-Unterstützungsagentur zur Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Asylbehörden vor. Der Europäische Rat erkennt den Beitrag legaler Migration zur Wirtschaft der EU (Lissabon-Strategie) an und beauftragt die Kommission mit der Erstellung eines entsprechenden strategischen Plans bis Ende 2005. Die Integration von Drittstaatsangehörigen bedarf eines umfassenden Ansatzes, der Betroffene auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene einbezieht. Der internationalen Dimension soll durch Partnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern Rechnung getragen werden. Der Europäische Rat fordert die Entwicklung einer Rückkehr- und Rückübernahmepolitik, die die Einrichtung eines Rückkehrfonds und länderspezifische Rückkehrprogramme sowie die Ernennung eines Sonderbeauftragten für Rückübernahme und Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten vorsieht. Die Steuerung von Migrationsströmen soll durch verstärkte Grenzkontrollen erreicht werden, wozu eine Grenzschutzagentur und ein Grenzschutzfond eingerichtet werden. Darüber hinaus sollen bessere Informationssysteme und eine gemeinsame Visapolitik die bessere Steuerung der Migrationsströme gewährleisten. Anders als das Tampere Programm sieht das Haager Programm verstärkt repressive Maßnahmen vor, für die Strukturen geschaffen und Mittel bereitgestellt werden. Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität Der Abschnitt Stärkung der Sicherheit befasst sich mit der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. Die Kommission soll bis Ende 2005 Vorschläge entwickeln, wie Ermittlern verfügbare Informationen aus anderen Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden können (Verfügbarkeitsgrundsatz). Bei der Terrorismusbekämpfung sollen die Mitgliedstaaten auf die Sicherheit der EU insgesamt abstellen und geheimdienstliche Informationen über die Bedrohung anderer Mitgliedstaaten diesen weitergeben. Bis Ende 2005 wird der Ministerrat eine Strategie entwickeln, wie der Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen entgegengewirkt werden kann. Darüber hinaus wurde die Bedeutung der Unterstützung von Opfern des Terrorismus betont. Im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit soll die praktische Kooperation der nationalen Polizei- und Zollbehörden mit Europol verbessert werden. Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität soll Europol gemeinsam mit Eurojust eine entscheidende Rolle spielen. Zur Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden soll ein Ausschuss für innere Sicherheit geschaffen werden. Schließlich wird das strategische Konzept zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität weiterentwickelt und eine Drogenstrategie für 2005-2012 vorbereitet. Justizielle Zusammenarbeit Der Abschnitt Stärkung des Rechts betont die Bedeutung eines einheitlichen Rechtsraums für eine Europa der Bürger und stellt Maßnahmen in Aussicht, die den Zugang zur Justiz, die justizielle Zusammenarbeit und die Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen erleichtern soll. Die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofes sollen ausgeweitet werden, um zügige und zweckgemäße Vorabentscheidungen zu ermöglichen. Zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen forderte der Europäische Rat den Abschluss eines Maßnahmenprogramms, das den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen umsetzt. Weiter sollen gleichwertige Standards für die Verfahrensrechte in Strafverfahren entwickelt werden und auf eine Annäherung des materiellen Strafrechts hingearbeitet werden. Die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen betrifft Zivilrecht einschließlich Familienrecht und soll Hindernisse für zivilrechtliche Angelegenheiten, den Zugang zu Gerichtsverfahren und die Vollstreckung von Entscheidungen abbauen. Bis 2011 soll ein Maßnahmenprogramm für die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen umgesetzt werden. Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms Der Europäische Rat hat die Kommission beauftragt, einen Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms zu entwickeln. Für die Kirchen ist eine wichtige Aufgabe, diesen Umsetzungsprozess zu begleiten. Er bietet eine Möglichkeit darauf hinzuwirken, dass Fragen etwa nach der menschenwürdigen Behandlung von Flüchtlingen und Migranten, dem Beitrag des interreligiösen Dialogs zur Terrorismusprävention oder dem Schutz der Familie in die politische Diskussion über das Haager Programms einbezogen werden.

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