Wednesday 22. May 2013
Nr. 68 (2/2005)

Content:

Der französische Laizismus auf dem Prüfstand

Laut Pariser IFOP-Meinungsforschungsinstitut halten 56% der Franzosen den französischen Laizismus für gefährdet. Hat Frankreich etwa Schwierigkeiten damit, den Grundsatz des Laizismus, so wie er sich in der institutionellen Tradition ausgeformt hat, fortzuführen und zu definieren?
Der Begriff des Laizismus, also die Trennung von Kirche und Staat, war im vergangenen Jahr, als es um das Gesetz über das Tragen religiöser Symbole in staatlichen Schulen ging, Thema heftiger Diskussionen. Hinzu kommen die jüngsten Vorschläge des derzeitigen Präsidenten der bürgerlichen Mehrheitspartei UMP, Nicolas Sarkozy, mit Blick auf eine Reform des Gesetzes von 1905, das seit einem Jahrhundert das Verhältnis zwischen Staat und Kirche regelt. Was nun ist dieser französische Laizismus, der im Land so viele Diskussionen und im Ausland Unverständnis und Misstrauen hervorruft? Um diese spezielle französische Ausnahme verstehen zu können, muss der Blick zurück ins 19. Jahrhundert und zu den Kämpfen, die zwischen der katholischen Kirche und den antiklerikalen Kräften entfacht waren, gehen. Unter Napoleon wurde am 15. Juli 1801 ein Konkordat zwischen Frankreich und dem Heiligen Stuhl unterzeichnet, welches den Katholizismus als Religion der Mehrheit des französischen Volkes anerkennt, womit die Kirche jedoch ihren Status als Staatsreligion verliert. Im Laufe des Jahrhunderts verstärken sich die Säkularisierungstendenzen und nach heftigen Debatten der Abgeordnetenkammer wird am 9. Dezember 1905 ein Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche erlassen. In Artikel 2 heißt es: ?Die Republik erkennt keinen Religionskult an, noch bezahlt oder subventioniert sie irgendeinen Kult?. Diese politische Organisationsform der Trennung von Zivil- und Religionsgesellschaft stößt zuerst auf den Widerstand der katholischen Kräfte. Gab es ursprünglich keinen nationalen Konsens über den Laizismus, führt seine Anwendung im Laufe der Jahre zu einer Atmosphäre des sozialen Friedens, da die Neutralität des Staates, gleichzeitig aber auch die absolute Gewissensfreiheit gewahrt wurden. Dies äußert sich in der Vermeidung jeglicher Erwähnung Gottes in allen staatlichen Angelegenheiten. Um die freie Kultausübung zu gewährleisten, wird diese Neutralitätsanforderung jedoch durch bestimmte staatliche Vorgaben abgemildert. So sind etwa staatliche Mittel für die Seelsorge in Schulen, Krankenhäusern oder Gefängnissen vorgesehen. Öffentliche religiöse Veranstaltungen sind erlaubt, solange sie nicht die öffentliche Ordnung stören. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet traditionell die Rechtsprechung bzw. wird von Fall zu Fall entschieden. Der Laizismus findet allmählich die Zustimmung der Mehrheit. Angesichts dieses Konsenses, der als Grundstein für gemeinsame Werte gesehen wurde, wurde der Laizismus in den französischen Verfassungen von 1946 und 1958 verankert. Die Republik, so heißt es, ist ?unteilbar, laizistisch, demokratisch und sozial?. Warum heute dann so viele Diskussionen um diesen zum Verfassungsgrundsatz gewordenen Begriff? In erster Linie wohl, weil sich seit einigen Jahren die französische religiöse Landschaft verändert hat. Die Einwanderung von Menschen muslimischen Glaubens, die nicht den Prozess und die Kämpfe um die Trennung von Staat und Kirche miterlebt haben, macht die Anwendung des Gesetzes von 1905 schwierig. Muss der Staat nicht aus Gründen der Gleichheit von Glaubensgemeinschaften den Bau von Moscheen finanzieren? Wie soll der Staat auf die immer zahlreicher werdenden Kopftuchdebatten in Schule und Beruf reagieren? Die schwierige Frage des Tragens religiöser Symbole in der Schule, die auch die Fragen nach der Stellung der Frau und der gesellschaftlichen Gleichheit berührt, wurde im vergangenen Jahr im Rahmen der Verabschiedung eines Gesetzes entschieden, mit dem als ?plakativ? zu wertende Symbole untersagt wurden. Die Arbeiten des Konvents an einer gemeinsamen politischen und institutionellen Struktur für die EU-Mitgliedstaaten haben das Besondere des Verhältnisses des französischen Staates zu den Religionen verdeutlicht. Artikel 52 des europäischen Verfassungsentwurfes ist in Frankreich bereits auf zahlreiche Proteste und Vorbehalte gestoßen. Der europäische Einigungsprozess wird für dieses Land sicherlich Katalysator für weitere Debatten über den Status der Religionen im Staat.

S'abonner à ComeceEu sur Twitter
Get our press information and further news for free
europe infos
COMECE | 19, Square de Meeûs | B-1050 Bruxelles | T + 32(0)2 235 05 10
http://www.comece.org/