Euthanasie ? doch unter einer anderen Bezeichnung?
Der neue Resolutionsentwurf fordert nicht mehr ausdrücklich dazu auf, Euthanasie in bestimmten Fällen zu legalisieren. Jedoch verlangt er ? vorsichtig formuliert ? sich ernsthaft mit einer Entkriminalisierung der Euthanasie auseinanderzusetzen unter dem Hintergrund der Erfahrungen in den Niederlanden und in Belgien, wo Euthanasie zulässig ist. Sein Hauptargument lautet, man solle verhindern, dass Euthanasie ?im Geheimen? vollzogen wird. (Resolutionsentwurf 6v.).
Diskrepanz zwischen Gesetz und Praxis
Ausgehend von einer in einigen Ländern bestehende Diskrepanz zwischen Gesetzen, die Euthanasie verbieten, und einer de facto Praxis von Euthanasie plädiert Marty für die Genehmigung von Euthanasie, um diese Diskrepanz zu vermeiden. Die mangelnde Befolgung des Gesetzes ist jedoch kein stichhaltiges Argument für die Entkriminalisierung. Müsste dies dann nicht auch im Falle von Steuerhinterziehung in Bezug auf Steuergesetze gelten?
Darüber hinaus geht Marty davon aus, unter Verweis auf die Situation in den Niederlanden, daß die Praxis von Euthanasie durch Legalisierung transparenter und nachprüfbarer werde. Hier liegt die Hauptkritik am Marty-Bericht, der die Ergebnisse der Untersuchungen in Bezug auf die Ausübung der Sterbehilfe in den Niederlanden in 2001/2002 nicht korrekt wiedergibt.
Während Herr Marty schreibt, es habe ?im Jahre 2001 keinen Anstieg in der Euthanasierate gegeben?, stieg die Anzahl der Fälle von Euthanasie und Beihilfe zum Selbstmord von 1995 bis 2001 de facto weiter an, wenngleich nicht so rapide wie im Zeitraum zuvor (siehe Tabelle 1).
Wichtiger noch: die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass die Praxis der Euthanasie in den Niederlanden ? rechtlich gesehen ? ungeachtet der Legalisierung weniger sorgfältig geworden ist. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Fälle von Sterbehilfe und medizinischer Beihilfe zum Selbstmord gemeldet werden. Abgesehen davon, dass in den Jahren 2001/2002 fast die Hälfte der Fälle nicht angemeldet wurden, ist seit 1998 ist die Zahl der gemeldeten Fälle gesunken, während die Gesamtzahl der Fälle von Euthanasie und medizinischer Beihilfe zum Selbstmord gestiegen ist (siehe Tabelle 2).
Man kann also nicht folgern, dass sich die Diskrepanz zwischen Gesetz und Praxis mit Einführung des niederländischen Rechts verringert hat. Ganz im Gegenteil deutet alles darauf hin, dass sie noch größer geworden ist. Diese Tatsachen widersprechen den Erwartungen Martys, es werde durch die Entkriminalisierung zu einer transparenteren Praxis der Euthanasie kommen.
Angemessene Palliativmedizin
Entgegen den Behauptungen von Herrn Marty ist die Entkriminalisierung von Euthanasie nicht das beste Mittel zur Erlangung von mehr Transparenz und Umsicht seitens der Ärzte im Umgang mit dem Lebensende. Die beste Garantie hierfür besteht in der Durchsetzung des Gesetzes, welches die Euthanasie verbietet, sowie in Einführung und Verbesserung der Palliativmedizin, die es ermöglicht, dass Patienten erst gar nicht in die hoffnungslose Lage geraten, welche den Wunsch nach Euthanasie aufkommen lässt.
Das Argument, einige Patienten empfänden die Palliativmedizin als unangemessen und außerdem sei sie nicht immer in der Lage, unerträgliche Schmerzen und Leiden zu lindern, rechtfertigt auch nicht die Legalisierung der Euthanasie. Wenn Schmerzen als unerträglich empfunden werden, gibt es die Möglichkeit der Vergabe von schmerzlindernden Mitteln, wobei die Dosis nur so hoch sein soll, dass das Schmerzbewusstsein unterdrückt wird und nicht mehr.
Abgesehen davon, dass Euthanasie nicht erforderlich ist, ist sie unvereinbar mit dem Wert des menschlichen Lebens und der fundamentalen Pflicht der medizinischen Versorgung. Derjenige, der sich diesem Grundsatz nicht anschließen kann, läuft Gefahr, die Achtung vor dem menschlichen Leben kontinuierlich zu untergraben.
Der vorliegende Artikel bezieht sich auf die in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats geführte Debatte über Dokument 10455 vom 9.2.2005 mit dem Titel ?Sterbehilfe?.
Mgr. Dr. W.J. Eijk ist Bischof von Groningen und Referent für medizinisch-ethische Fragen in der niederländischen Bischofskonferenz.


