Mehr Geld fur europaische Forschung
Das Forschungsrahmenprogramm (FRP) soll der Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Gemeinschaft dienen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit fördern ? so steht es in Artikel 163 des EG-Vertrags. Die europäische Forschungsförderung wird als wesentliches Element für die Annäherung an die Lissabon-Ziele angesehen: wissenschaftliches Know-how und Innovationen soll zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Kommission schlägt daher vor, die Forschungsausgaben zu verdoppeln: von 17.5 Mrd. Euro für das vierjährige 6. FRP zu 67,8 Mrd. Euro für das siebenjährige 7. FRP.
Die wissenschaftliche und technologische Exzellenz soll durch vier Teilprogramme gefördert werden: Kooperation, Ideen, Menschen und Kapazitäten. Im größten Teilprogramm des 7. FRP (ca. 44 Mrd. Euro) geht es um transnationale Zusammenarbeit in neun Hauptbereichen: Gesundheit, Nahrung/Landwirtschaft/Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologien, Nanowissenschaften, Energie, Umwelt, Transport, Sozial-/Wirtschaftswissenschaften, Sicherheit/Weltraum. Das zweite Teilprogramm dient der gezielten Förderung der Grundlagenforschung, indem die Forschungsprojekte von einem zu gründenden Forschungsrat ausgewählt werden (ca. 12 Mrd. Euro). Das Teilprogramm (ca. 7 Mrd. Euro) zur Förderung von ?Kapazitäten? enthält den Bereich ?Wissenschaft in Gesellschaft?, dessen Budget im Vergleich zum 6. FRP fast vervierfacht werden soll (558 Mio. Euro).
Streit um die Ethik
Ein winziger Bruchteil der Forschungsbereiche wirft grundlegende ethische Probleme auf, insb. die Forschung mit menschlichen Embryonen oder embryonalen Stammzellen. Ob dies gemeinschaftlich gefördert werden soll, war bereits beim 6. FRP streitig. Der Kommissionsvorschlag zum 7. FRP legt in Artikel 6 lediglich fest, dass alle geförderten Forschungsaktivitäten die ?fundamentalen ethischen Prinzipien? einhalten sollen, ohne dies allerdings zu definieren. In Erwägungsgrund 25 wird klargestellt, dass diese fundamentalen ethischen Prinzipien die Prinzipien ?mit einschließen?, die in der Charta der Grundrechte der EU festgeschrieben sind, also beispielsweise das reproduktive Klonen von Menschen. Zum sog. therapeutischen Klonen hingegen nimmt die Grundrechtecharta keine Stellung. Des weiteren, so Erwägungsgrund Nr. 25, sollen die Stellungnahmen der Europäischen Ethikgruppe ?berücksichtigt werden?.
Das therapeutische Klonen wurde in einem spezifischen Programm zum 6. FRP ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen, ebenso die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken; über die Frage, ob sog. überzählige Embryonen für die Forschung und insb. zur Herstellung von embryonalen Stammzellen benutzt werden dürften, gab es aber beim 6. FRP keine Einigung. Derzeit wird die Herstellung von embryonalen Stammzellen, welche die Zerstörung von Embryonen zur Voraussetzung hat, nicht gefördert. Es gibt aber nach Informationen von Forschungskommissar Potocnik unter dem 6. FRP bislang 3 Projekte mit embryonalen Stammzellen, die gemeinschaftlich gefördert werden.
Das 7. FRP wird im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens vom Europäischen Parlament und Ministerrat gemeinsam beschlossen. Es bleibt zu hoffen, dass sich Parlament und Ministerrat darauf einigen können, die ethisch umstrittene Forschung mit menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen von der gemeinschaftlichen Förderung auszuschließen und stattdessen die gemeinsamen Forschungsanstrengungen auf Bereiche zu konzentrieren, die von allen Mitgliedstaaten ethisch unterstützt werden können.
In den nächsten Wochen wird die Kommission außerdem Vorschläge für die vier spezifischen Programme (Kooperation, Ideen, Menschen und Kapazitäten) verabschieden, in die auch noch ethische Vorgaben aufgenommen werden können. Im Gegensatz zum Rahmenprogramm wird das Europäische Parlament bei den spezifischen Programmen aber nur konsultiert.


