Friday 24. May 2013
Nr. 74 (9/2005)

Content:

Debatte um die Dienstleistungsrichtlinie: Entscheidung im Europäischen Parlament

In den kommenden Wochen wird das Europäische Parlament über die Dienstleistungsrichtlinie entscheiden. Es ist geplant, dass der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz am 13. September 2005 einen entsprechenden Bericht verabschieden wird, über den das Plenum dann im Oktober abstimmen soll. Inzwischen zeichnet sich ab, dass der Richtlinienentwurf das Europäische Parlament mit verschiedenen Änderungen passieren kann. Art und Umfang der Änderungen ist allerdings derzeit Gegenstand der Debatte unter den Parlamentariern.
Am 13. Januar 2004 legte die Kommission einen Entwurf für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt (nach ihrem damaligen Promotor in der Europäischen Kommission auch Bolkestein-Richtlinie genannt) vor, die den Binnenmarkt im Bereich der Dienstleistungen verwirklichen soll. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Richtlinie einen wichtigen Beitrag zum Abbau des Verwaltungsaufwands für Dienstleistungsunternehmen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten leisten kann. Mit der Dienstleistungsrichtlinie verfolgt die Kommission das Ziel, mehr grenzüberschreitenden Wettbewerb, ein vielfältigeres Angebot, bessere Qualität von Produkten und niedrigere Preise für Verbraucher und Unternehmen zu schaffen. Die Richtlinie soll alle Dienstleistungen umfassen, die Verbraucher und Unternehmen in Anspruch nehmen. Der Ansatz der Richtlinie wird daher auch als ?horizontaler Ansatz? bezeichnet. Kostenlose Dienste, die öffentliche Einrichtungen zur Verfügung stellen, fallen nicht unter die Richtlinie. Auch Dienste, die bereits von anderen EU-Gesetzen umfasst sind - beispielsweise finanzielle Dienstleistungen, Telekommunikation und Verkehr - sind ausgenommen. Dennoch wäre eine Großzahl von Dienstleistungsanbietern von der neuen Gesetzgebung betroffen, etwa die Architekten, Unternehmensberater, Reiseagenturen, Autovermietungen und Beschäftigungsagenturen. Da der Bereich der Gesundheits- und Sozialdienste ebenfalls mit umfasst ist, könnten Kirchen und kirchliche Organisationen etwa als Anbieter von ambulanter Pflege oder im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe von der Dienstleistungsrichtlinie betroffen sein. Der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission enthält die folgenden Kernelemente: Bürokratieabbau: Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Beseitigung von Verwaltungsauflagen, die Unternehmen davon abhalten, ihre Dienstleistungen über die Grenzen hinweg anzubieten. Herkunftslandsprinzip: Dienstleister unterstehen nicht den Gesetzen des Landes, wo sie ihre Dienstleistungen anbieten, sondern den Gesetzen ihres Herkunftslands. Dieser Grundsatz ist eines der umstrittensten Elemente der Dienstleistungsrichtlinie. Bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten: Ziel ist, dass nationale Behörden verstärkt Informationen austauschen und enger zusammenarbeiten, um die derzeitige Verdopplung nationaler Bestimmungen und Kontrollen durch kohärentere und unternehmensfreundlichere Systeme zu ersetzen. Gemeinsame grundlegende Regelungen: Durch gemeinsame Regelungen ? etwa hinsichtlich der Berufshaftpflichtversicherungen oder der Aufhebung veralteter Werbeverbote in gewissen Berufeszweigen ? soll das Vertrauen in grenzüberschreitende Dienstleistungen erhöht werden. Verbraucherrechte: Durch das Recht der Verbraucher auf grenzüberschreitende Dienstleistungen EU-weit soll verhindert werden, dass Mitgliedstaaten diesen Dienstleistungen Schranken auferlegen. Hierzu gehören besondere Zulassungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (etwa bei Architekten und Baumeistern) und diskriminierende Steuerregelungen. Gesundheitswesen: Die Richtlinie klärt die Bedingungen, unter denen die nationalen Sozialversicherungssysteme die Kosten für Gesundheitsdienstleistungen erstatten müssen, die in einem anderen Land in Anspruch genommen wurden. Mit einiger Verzögerung setzte in der Öffentlichkeit eine heftige Debatte um die Dienstleistungsrichtlinie ein. Die Befürworter, unterstützt durch das Lager der Unternehmer und Arbeitgeber, sahen in der Öffnung des Dienstleistungssektors vor allem einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung des Binnenmarktes und betonten die positiven Auswirkungen für die Wirtschaft der EU. Dagegen hielten Kritiker, unter ihnen Gewerkschaften und Nicht-Regierungsorganisationen den Richtlinienentwurf für sozial unausgewogen und befürchteten massive Einschnitte für Arbeitnehmer und Verbraucher. Besondere Brisanz bekam die Dienstleistungsrichtlinie im Rahmen der Diskussion über die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages. Auch wenn zwischen den beiden Gesetzeswerken eigentlich keine direkte Verbindung besteht, wurde die Dienstleistungsrichtlinie von den Gegnern des EU-Verfassungsvertrages immer wieder als Paradebeispiel für den neoliberalen Kurs der Europäischen Union angeführt, der die Sozialsysteme in den Mitgliedstaaten schwächen und den Aufbau eines sozialen Europas hindern würde. Am 13. April 2005 legte die deutsche Abgeordnete Evelyn Gebhard (Partei der Europäischen Sozialisten) den ersten Teil des Berichtsentwurfs vor, gefolgt vom zweiten Teil am 24. Mai, der umfangreiche Änderungen am Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vorschlug. So soll der Anwendungsbereich durch zahlreiche Ausnahmen, etwa für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sowie Gesundheits- und Sozialdienstleistungen erheblich eingeschränkt werden. Darüber hinaus soll das Herkunftslandprinzip gestrichen und durch das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im Verbund mit weitgehenden Harmonisierungsmaßnahmen ersetzt werden. Die Kritiker der Berichterstatterin wie etwa der britische Schattenberichterstatter Malcom Harbour (Europäischen Volkspartei) wenden ein, dass der Berichtsentwurf aufgrund der vielen Ausnahmen dem horizontalen Ansatz zuwiderlaufe und dadurch das Ziel der Richtlinie ? die umfassende Marktöffnung im Bereich der Dienstleistung ? ad absurdum führe. Aufgrund der unterschiedlichen Positionen im Europäischen Parlament, die bereits durch die schiere Masse von 1145 Änderungsanträgen zum Ausdruck kommt, ist in diesem Herbst erneut mit einer intensiven Debatte über die Dienstleistungsrichtlinie zu rechnen. Dabei zeichnet sich allerdings eine stärkere Versachlichung der Auseinandersetzung ab. Aufgrund der Konsequenzen für den Bereich der Gesundheits- und Sozialdienste, aber auch aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Relevanz werden die Kirchen und kirchlichen Organisationen die Debatte um die Dienstleistungsrichtlinie im Europäischen Parlament weiterhin mit großer Aufmerksamkeit begleiten.

S'abonner à ComeceEu sur Twitter
Get our press information and further news for free
europe infos
COMECE | 19, Square de Meeûs | B-1050 Bruxelles | T + 32(0)2 235 05 10
http://www.comece.org/