Tuesday 21. May 2013
Nr. 75 (10/2005)

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Agrarrat erzielt politische Einigung über die Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)

Auf seiner letzten Sitzung am 20./21.06.2005 hat der Agrarrat trotz der aktuellen Krise eine politische Einigung über den ELER-Verordnungsentwurf erzielt.
Damit stehen nun die Randbedingungen für die Programmgestaltung und die Fördergegenstände in der Finanzierungsperiode 2007 ? 2013 weitgehend fest. Das Paket zielt darauf ab, die Produktion qualitativ hochwertigerer Lebensmittel zu erhöhen, mehr Arbeitsplätze auf dem Land zu schaffen und die ländliche Umwelt stärker zu schützen. Die Fördermittel für den ländlichen Raum sollen auch jungen Landwirten helfen, einen Betrieb aufzubauen sowie Vorgaben des Tierschutzes und Standards bei der Lebensmittelsicherheit zu erfüllen. Außerdem soll der Tourismus in ländlichen Gebieten und die Erneuerung von Ortschaften gefördert werden, um die Lebensqualität und die Diversifizierung der Wirtschaft zu erhöhen. Weitere Ziele sind Vorkehrungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern und spezielle Hilfen für Landwirte in abgelegenen Gegenden. Die finanzielle Ausstattung wurde flexibel gestaltet, damit die Regionen Schwerpunkte nach ihren speziellen Bedürfnissen setzen können. Luxemburgs Landwirtschaftsminister Fernand Boden als amtierender Ratsvorsitzender zeigte sich zufrieden. Aus dem ELER-Fonds werden die Ausgaben für Strukturanpassung in der Landwirtschaft, die Agrarumweltmaßnahmen und für die ländliche Entwicklung im eigentlichen Sinne finanziert. Diese Maßnahmen werden in Brüssel als so genannte zweite Säule der EU-Agrarpolitik bezeichnet und sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft auf der einen Seite und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes auf der anderen Seite unterstützen. Die Maßnahmen müssen von den Mitgliedsstaaten kofinanziert werden, während die Zahlungen der ersten Säule, d. h. die Direktzahlungen, an jeden Landwirt zu Hundertprozent direkt aus dem EU-Haushalt getätigt werden. Derzeit sind für den ELER ca. 88 Mrd. EUR vorgesehen. Die Zahl wird aber voraussichtlich im Laufe der weiteren Finanzverhandlungen nach unten korrigiert werden. Der letzte Luxemburger Vorschlag belief sich auf 74 Mrd. EUR. Durch den ELER werden die bisher aus unterschiedlichen Fonds für die ländliche Entwicklung bereitgestellten Mittel in einem Fonds zusammengefasst. Wesentliche Gegenstände der Einigung sind: # Forstwirtschaft und Landwirtschaft werden in weiten Teilen der Verordnung gleichgestellt. # Die Vorgaben für Mindestanteile, die für einzelne Maßnahmebündel (Achsen) bereitgestellt werden müssen, sind gegenüber dem Kommissionsvorschlag reduziert, was die Flexibilität der Mitgliedsstaaten bei der Programmplanung erhöht. Für die Achse 1 (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit) sind 10 % der veranschlagten Mitte, für die Achse 2 (Landmanagement/Agrarumweltmaßnahmen) sind weiterhin 25 % und für die Achse 3 (Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum) sind 10 % als Mindestanteile bereitzustellen. Für LEADER-Aktionen sind mindestens 5 % vorgesehen. Die Kommission hatte eine Aufteilung 15/25/15/7 auf die einzelnen Achsen und LEADER vorgesehen. # Die Berichterstattung muss nur noch alle zwei Jahre und nicht mehr jährlich erfolgen, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. # Die Regelung zur Abgrenzung der benachteiligten Gebiete bleibt vorerst bis 2010 bestehen. Der Vorschlag der Kommission hätte zu einer Reduzierung der Fläche der benachteiligten Gebiete in Deutschland von über 2/3 geführt. # Der Rat wird die Möglichkeit des freiwilligen Transfers (Modulation) von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule erneut und intensiv prüfen. Derzeit werden die Rechtstexte von der Kommission auf der Basis der Einigung im Rat überarbeitet. Der Rat wird die Texte auf einer seiner nächsten Sitzungen formal beschließen. Die Kommission hat angekündigt, dass sie umgehend mit der Vorbereitung der Durchführungsrechtsakte beginnen wird, die wieder für die Programmplanung der Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung sind.

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