Ethik der Forschungsförderung
Zahlenmäßig geht es dabei im laufenden Forschungsrahmenprogramm der EU lediglich um 0.02 % des Gesamtbudgets. Es geht aber um eine grundlegende Frage, die nicht nach Quantität beurteilt werden kann, und es ist eine Herausforderung für die EU, angemessene Mechanismen zu finden, um mit grundlegend divergierenden ethischen Beurteilungen der Mitgliedstaaten umzugehen.
Derzeit wird das 7. Forschungsrahmenprogramm für die Zeit von 2007-2013 vorbereitet. Am 21. September verabschiedete die Europäische Kommission ihre Vorschläge für die spezifischen Forschungsprogramme, die das von der Kommission bereits am 6. April vorgelegte Forschungsrahmenprogramm ergänzen (siehe Europe Infos?).
Hinsichtlich der genannten ethischen Fragen wurde der Vorschlag von Forschungskommissar Potocnik (Slowenien) übernommen, wonach drei Forschungsbereiche generell von gemeinschaftlicher Förderung ausgeschlossen sind: reproduktives Klonen, vererbliche Eingriffe in die menschliche Keimbahn sowie die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken. Der Vorschlag betont ferner, daß Forschungsprojekte nicht in Ländern gefördert werden, in denen sie verboten sind, und daß keine Projekte gefördert werden, die in allen (!) Mitgliedstaaten der EU verboten sind. Für die Forschung mit menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen gibt es hingegen keine generelle Regelung, was bedeutet, daß sie grundsätzlich gefördert werden kann. Für ethisch sensible Forschungsprojekte ist die Zustimmung eines nationalen (oder regionalen) Ethikrats erforderlich; zusätzlich führt die Europäische Kommission eine Ethikprüfung durch.
Während der Debatte der Kommission sollen mehrere Kommissare zum Ausdruck gebracht haben, daß sie mit dem von Kommissar Potocnik vorgelegten Entwurf nicht einverstanden seien, weil er eine Förderung von Forschungsprojekten ermöglichen, die in mehreren Mitgliedstaaten aus ethischen Gründen verboten sind. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzip sollte sich nach Ansicht dieser Minderheit der Kommissare die EU diese Forschungsbereiche den Mitgliedstaaten überlassen und die gemeinschaftlichen Anstrengungen auf die Forschungsbereiche konzentrieren, die nicht so grundlegend umstritten sind.
Nun ist es Aufgabe der Volksvertreter im Europäischen Parlament sowie der im Ministerrat vertretenen nationalen Regierungen, Stellung zu beziehen. Über das Forschungsrahmenprogramm entscheiden das Europäische Parlament und der Ministerrat gemeinsam im Mitentscheidungsverfahren. Die neu vorgelegten spezifischen Forschungsprogramme hingegen werden allein vom Ministerrat verabschiedet, nach Konsultation des Europäischen Parlaments.
Eine gute EU-Forschungspolitik ist essentiell, um bei Innovationen wettbewerbsfähig zu bleiben. Es ist auch gut, daß sich die Mitgliedsstaaten mit dem Ziel eines gemeinsamen Europäischen Forschungsraumes zusammenschließen, um ihre Kräfte und ihr Know-how zu bündeln. Gleichzeitig stellen sich Fragen zur ?Ethik der Forschungsfinanzierung?, die sich aus den unterschiedlichen ethischen Bewertungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich bestimmter Forschungsbereiche ergeben. Der Generalsekretär der COMECE, Mgr. Noel Treanor, hat bereits bei der Verabschiedung des Forschungsrahmenprogramms durch die Europäische Kommission im April 2005 bedauert, daß die Kommission die grundlegenden ethischen Bedenken nicht berücksichtigt hat, die insbesondere die Forschung mit menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen aufwirft.
Noch besteht die Möglichkeit, daß das Europäische Parlament und der Ministerrat die Weichen neu stellen, indem sie solche Forschungsprojekte von der Finanzierung der EU ausnehmen und die gemeinschaftlichen Forschungsanstrengungen der EU auf andere Forschungsbereiche konzentrieren, in denen nicht für viele Menschen der Schutz der Würde des menschlichen Lebens schlechthin auf dem Spiel steht.


